Albrecht Kersten

Steuerberater in Oranienburg

Albrecht Kersten, Steuerberater,
eingetragen im Berufsregister der Steuerberater kammer Brandenburg unter der Registernummer 130046. Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Stresemannstr. 21
16515 Oranienburg

Telefon: 03301-206477
Fax:         03301-206479
eMail:     albrecht.kersten@freenet.de

USt-Id DE214860620

Tätigkeitsschwerpunkte:
   - Buchhaltung
   - Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Gewerbe und
      Freiberufler
   - Einkommensteuererklärungen
   - betriebswirtschaftliche Beratung
Kanzleiinhaber
Sprechzeiten
    Montag         9:00 - 19:00 Uhr
    Sonnabend 9:00 - 13:00 Uhr
Neues aus dem Steuerrecht 

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Steuerrechtsänderungen 2007

Rentenbesteuerung 2005 ff

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer
Hinweise

zur 
Streichung des Sonderausgabenabzuges von Steuerberaterkosten

Werfen Sie noch nicht bezahlte Steuerberaterrechnungen auf keinen Fall weg, weil Sie meinen, Sie könnten sie in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht geltend machen.
Die Steuerberaterrechnung im Zusammenhang mit  der Einkommensteuererklärung enthält i.d.R. nur eine einzige Position die durch die o.g. Streichung betroffen ist, nämlich die Position "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte".
Die anderen Teilbeträge der Rechnung bleiben als Werbungskosten oder Betriebsausgaben weiter  abziehbar.
Aus Vereinfachungsgründen ist häufig der komplette Rechnungsbetrag in der Einkom-
mensteuererklärung als Sonderausgabe eingetragen worden. Zukünftig ist bei der Rechnungsstellung besondere Sorgfalt auf  die Differenzierung der Rechnung nach den einzelnen Positionen zu verwenden. Häufig wird bei der nichtabzugsfähigen Position "Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte" der Mindestbetrag anzusetzen sein. Dieser Teil der Sonderausgaben war in vielen Fällen wegen des alternativ wirkenden Sonderausgabenpauschbetrags schon in den vergangenen Jahren i.H.v. 36 € unwirksam.
Wenn Sie dem Steuerberater nur die Erarbeitung der Anlagen der Einkommensteuerer-
klärung zur Ermittlung der einzelnen Einkünfte  in Auftrag geben, betrifft  Sie die o.g. Streichung überhaupt nicht.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen  den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen:
(a)  Steuerberatungsgesetz (StBerG), (b)  Durchführungsverordnung zum  StBerG (DVStB), (c)  Berufsordnung (BOStB), (d)  Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)
Die berufsrechtlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer ( www.bstbk.de) und der Steuerberaterkammer Brandenburg KdöR, Tuchmacherstr. 48 B, 14482 Potsdam, Tel. 0331-88852-0, Fax 0331-88852-22.